Das digitale Informationsangebot staatsnaher Institutionen soll laut Gesetz barrierefrei zugänglich sein. Die zertifizierten Web-Accessibility-Profis von TietoEVRY Austria begleiten in diesem Prozess
Mehr Infos und Quick-Check anfordern16 Jänner 2020
Mitte 2019 verabschiedete der österreichische Nationalrat das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG). Damit wurde eine EU-Richtlinie von Oktober 2016 in nationales Recht umgewandelt. Das WZG verpflichtet seither den Bund und seine Einrichtungen wie Ministerien, öffentliche Stellen sowie staatsnahe und öffentliche Unternehmen dazu, ihre digitalen Informationsangebote, wie Websites und mobile Anwendungen, so barrierefrei wie möglich zugänglich zu machen. Was ist aber unter Web-Zugänglichkeit zu verstehen? Welche Fristen sieht das Gesetz vor, um digitale Informationsangebote im Sinne der Web-Zugänglichkeit anzupassen? Wie können die zertifizierten Web-Zugänglichkeits-Experten von TietoEVRY Austria unterstützen, notwendige Maßnahmen zu definieren?
Viele Menschen rufen täglich Informationen im Internet ab und erledigen Amtswege, Dateneingaben oder Einkäufe online. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass der Zugang zu digitalen Informationen hürdenreich ist, speziell für Personen mit Behinderungen. Als Beispiel sind blinde Menschen zu nennen, die ein Sprachausgabeprogramm nutzen, um sich Web-Inhalte vorlesen zu lassen – sofern die Inhalte in der entsprechenden Form bereitgestellt sind. Insbesondere digitale Services des öffentlichen Bereichs müssen der gesamten Bevölkerung so einfach wie möglich zugänglich gemacht werden: Man denke nur an die Informationseinholung zu staatlicher Beihilfe oder die Beantragung eines neuen Reisepasses. Barrierefreiheit im Web ist leider nach wie vor keine Selbstverständlichkeit, aber mit dem WZG nun gesetzlich vorgeschrieben.
Es wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass alle Websites des Bundes oder einer seiner Einrichtungen, die nach 23.9.2019 veröffentlicht wurden, dem WZG entsprechen müssen. Für ältere Websites gilt die Frist 23.9.2020. Mobile Anwendungen müssen bis 23.6.2021 dem WZG gerecht werden. Institutionen, die das WZG betrifft, haben also ein begrenztes Zeitfenster für das Ergreifen korrigierender Maßnahmen.
NutzerInnen, die in der Bedienung von Websites oder mobilen Anwendungen in Web-Zugänglichkeits-Hinsicht eingeschränkt sind, können sich an die Beschwerdestelle der dafür beauftragten FFG (Forschungsförderungsgesellschaft) wenden.
Der Digitalisierungs-Experte TietoEVRY Austria ist seit vielen Jahren kompetenter und treuer Umsetzungspartner für Institutionen des öffentlichen Sektors. Zum Experten-Team von TietoEVRY Austria zählen die Webentwickler Sabine Döbrössy und Alexander Lehner: Sie überzeugten das Prüfungskomitee von sich und erhielten die Zertifizierung für Web-Accessibility. Damit zählen sie zu den wenigen, im Expertenverzeichnis aufgenommenen, zertifizierten Web-Accessibility-Experten in Österreich.
Sie sind für das digitale Informationsangebot einer bundesnahen Organisation verantwortlich und benötigen fachkundige Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Websites oder mobilen Anwendungen? Wir beraten Sie gerne.
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