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ASK Tietoevry: Der European Accessibility Act (EAA)

Alle Fakten haben wir als Digitalisierungsdienstleister für Sie zusammengefasst.

Margit Anglmaier / Juni 16, 2021
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Der Tietoevry-Kollege Alexander Lehner, seines Zeiches zertifizierter Web Accessibility Experte, steht uns in diesem ASK Tietoevry Interview zu seinem Fachgebiet Rede und Antwort.

Alexander Lehner, als Web Developer und Solution Consultant beschäftigst Du Dich mit Web Accessibility. Worum geht es in der neuen EU-Richtlinie genau?

Die EU-Richtlinie 2019/882, besser bekannt als European Accessibility Act (EAA), wurde 2019 veröffentlicht. Sie verpflichtet künftig u.a. Onlineshops, Fernsehsender, Banken und andere private Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen gleichermaßen online zugänglich zu machen. Konkret umfasst der EAA folgende Bereiche:

  • E-Commerce
  • Bankdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Passagiertransport (Airlines, Schienenverkehr etc.)
  • Smartphones, Computer und Betriebssysteme
  • E-Books
  • Geldautomaten, Tickets und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte im Zusammenhang mit digitalen Fernsehdiensten
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (Fernsehsendungen etc.)
  • Telefondienste und zugehörige Ausrüstung

 

Welche Ziele werden mit der Richtlinie erreicht?

Durch die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen will die Europäische Union einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts leisten. Dadurch sollen sich die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt erhöhen und die Barrierefreiheit von einschlägigen Informationen verbessern.

 

Wann tritt der EAA in Kraft?

Der European Accessibility Act muss bis Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt und – von Ausnahmen abgesehen – ab Juli 2025 in den Mitgliedsstaaten angewandt werden.

 

Warum sollten Unternehmen bereits jetzt aktiv werden?

1. Marktanteil ausbauen, Wettbewerbsvorteil sichern:

Mit barrierefreien Angeboten erreichen Sie schon heute zahlungskräftige Zielgruppen, die Ihre Mitbewerber nicht optimal bedienen: Menschen mit Behinderung, Menschen der Generation 50plus sowie Menschen mit vorübergehenden und situationsbedingten Einschränkungen.

2. Vorausschauend agieren:

In einigen Ländern gibt es bereits gesetzliche Pflichten für Unternehmen. Mit dem European Accessibility Act werden sie in naher Zukunft auch auf EU-Ebene Gesetzeskraft erlangen. In den USA stieg die Zahl der Klagen wegen mangelhafter digitaler Barrierefreiheit in jüngster Zeit dramatisch an: Allein 2020 gab es mehr als 3.500 Klagen auf Basis des Americans with Disabilities Act (ADA). Damit stieg auch das Risiko von Unternehmen, die dieses Thema weiterhin vernachlässigen.

3. Barrierefreiheit von Anfang an bedeutet höhere Effizienz:

Eine bestehende Website nachträglich barrierefrei zu machen, ist mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden als dies von Anfang an zu berücksichtigen. Wenn Sie also ohnehin einen Relaunch Ihres Online-Angebots planen, dann ist Barrierefreiheit mit relativ geringem Mehraufwand verbunden.

4. Profilierung über Corporate Social Responsibility:

Indem Sie ihre Produkte barrierefrei gestalten, demonstrieren Sie gesellschaftliche Verantwortung und tragen zur sozialen Inklusion bei. Ihr Unternehmen kann somit das Thema Barrierefreiheit öffentlichkeitswirksam im Rahmen Ihrer Corporate Social Responsibility Maßnahmen aufgreifen.

 

Was sagt der Markt?

  • 7,8 Millionen Menschen in Deutschland gelten als schwerbehindert (das entspricht 9,4% der Gesamtbevölkerung). Der überwiegende Teil von Behinderungen ist im Lauf des Lebens erworben, hauptsächlich durch Krankheiten.
  • 78% sind über 55 Jahre alt. Die Generation 50plus verfügt über den größten Anteil an frei verfügbarer Kaufkraft (über 720 Milliarden Euro freie Kaufkraft pro Jahr).
  • Auch Menschen ohne Behinderung profitieren von barrierefreien Websites und Apps. Denn Beeinträchtigungen können auch temporärer Natur sein. Zwei Beispiele:
    • Ein gebrochener Arm schränkt die motorischen Fähigkeiten zeitweilig ein und erhöht den Wert großer Klickflächen bzw. von Tastaturbedienbarkeit.
    • Eine Ohrinfektion beeinträchtigt bis zur Heilung das Hörvermögen und macht Video-Untertitel zu einer willkommenen Zusatzfunktion.

 

Wir von Tietoevry unterstützen bereits zahlreiche Organisationen und Institutionen ihre Web-Projekte barrierefrei zu bekommen beziehungsweise umzusetzen. Als Digitalisierungsdienstleister ermöglichen wir diesen Unternehmen damit ihren Wettbewerbsvorteil auszubauen. Als Team ist uns noch dazu das Thema Inklusion ein wichtiges Anliegen und genau das ermöglicht Web Accessibility letztendlich auch. Eine digitale Welt für uns alle. ASK Tietoevry? Wir freuen uns, Ihre Fragen auch in Zukunft zu beantworten. In der Digitalisierung. Auch in Österreich.

 

Quellenangaben:

 
Margit Anglmaier
Head of Marketing

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